
Henrike Löser
Rechtsanwältin
henrike.loeser@rechtsanwalt-buttler.de
Tel.: 02366 / 952030
Fax: 02366 / 95203 99
Berufliche Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Münster
- 2000-2002 Rechtsreferendariat am Landgericht Essen mit öffentlich-rechtlichem Schwerpunkt, insbesondere Kommunalabgabenrecht, Wasserrecht, Abfallrecht und Europarecht bei der Deutschen Bahn AG und dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
- 2003-2004 Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei und Notariat Dr. Günther König in Essen
- 2005-2012 Selbständige Rechtsanwältin in Kassel, Filderstadt und Dortmund
- 2005-2012 Dozenten-/ Prüfungstätigkeit am Verwaltungsseminar Kassel im Verwaltungsrecht, u.a. Erteilung von Fortbildungen im Bauplanungsrecht
- 2012-2014 Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Peer Fiesel in Dortmund
- 2014-2015 Selbständige Rechtsanwältin in Dortmund
- Seit 2015 Mitglied der buttler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als angestellte Rechtsanwältin
Tätigkeitsschwerpunkte
- Beratung von Auftraggebern im Vergabeverfahren
- Vergaberechtliche Fragestellungen für öffentlich-rechtliche Unternehmen und Körperschaften
- Beratung von Bietern im Vergabeverfahren
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Städtebaurecht
- Kommunalrecht / Kommunales Wirtschaftsrecht
- Abgaben- und Gebührenrecht
Referenzen
- Konzeption von Auftragsvergaben für öffentliche Auftraggeber einschließlich rechtlicher Begleitung
- Erfolgreich absolvierter Fachanwaltslehrgang im Vergaberecht
- Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Einführung einer Zentralen Beschaffungsstelle gemäß § 120 GWB
- Begutachtung und Beratung kommunaler Einrichtungen in Bezug auf die EuGH-Rechtsprechung zu vergabefreien In-House-Geschäften
- Beratung von kommunalen Gesellschaften im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Vertragsgestaltung /rechtliche Machbarkeitsstudie zur wirtschaftlichen Betätigung von kommunalen Einrichtungen
- Begutachtung und Mandatsbegleitung in abgabenrechtlichen, wasserrechtlichen, kommunalrechtlichen, bau- und planungsrechtlichen Themengebieten
- Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Bebauungsplangebiet und im Außenbereich